Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand der Veröffentlichung 12.05.2026)


 

I. Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ferienheim Mosbach, Inhaber Saul Siera, Am Grasrain 1, 99848 Wutha-Farnroda (nachfolgend „Ferienheim“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie erreichen unseren Service für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 UHR bis 18:00 UHR unter der Telefonnummer +49 36921 27753 sowie per E-Mail unter info@ferienheim-mosbach.com. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Personen/Zimmer/Ferienhütten zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden bestellten und erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Ferienheims.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Personen/ Zimmer/ Ferienhütten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ferienheims, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich mit dem Ferienheim schriftlich vereinbart wurde.

II. Angebotserstellung

  1. Alle Preise, die auf der Website des Ferienheims www.ferienheim-mosbach.com mit Stand 12.05.2026 angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
  2. Die Preise für die Gruppenunterkunft gelten bei mindestens 20 zahlenden Gästen einer Gruppe.
  3. Die Frist für die Annahme hängt davon ab, ob das Angebot mündlich, schriftlich (per Post oder E-Mail) oder online erfolgte und ob eine Annahmefrist vom Ferienheim festgelegt wurde.
  4. Die Annahmefrist kann vom Ferienheim im Angebot selbst festgelegt werden. Selbst ein Angebot ohne Frist ist nicht unbegrenzt bindend.
  5. Ein verbindliches Angebot ist eine Willenserklärung, die rechtlich bindend ist, sobald du sie bis zum Ablauf der Frist annimmst.
  6. Nach Fristablauf ist das Ferienheim nicht weiter an das abgegebene Angebot gebunden.

III. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

  1. Ein Angebot gilt als angenommen, sobald der Kunde des Angebots seine Zustimmung erklärt und diese dem Ferienheim unmissverständlich zugeht.
  2. Ein mündliches Angebot muss sofort angenommen werden, da der Anbietende nicht länger an sein Angebot gebunden ist, sobald das Gespräch beendet ist.
  3. Bei schriftlichen Angeboten, auch online übermittelt, gilt die Annahme als erfolgt, wenn der Kunde seine Zustimmung erklärt und diese fristgerecht dem Ferienheim zugeht. Eine solche Zustimmung kann beispielsweise durch eine schriftliche Bestätigung, eine E-Mail oder eine sonstige eindeutige Erklärung erfolgen.
  4. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Angebots des Ferienheimes durch den Kunden zustande. Dem Ferienheim steht es frei, die Personen/ Zimmer/ Ferienhüttenbuchung und alle weiteren Leistungen schriftlich zu bestätigen.
  5. Vertragspartner sind das Ferienheim und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Ferienheim gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferienheimaufnahmevertrag, sofern dem Ferienheim eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Es gilt § 540 Abs. 2 BGB.
  6. Alle Ansprüche gegen das Ferienheim verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
    Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ferienheims beruhen.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Ferienheim ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Personen/ Zimmer/ Ferienhütten und Zusatzleistungen laut Vertrag bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Personen/ Zimmer/ Ferienhüttenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Ferienheims zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Ferienheims an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Ferienheim allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  4. Die Preise können vom Ferienheim ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Personen/ Zimmer/ Ferienhütten, der Leistung des Ferienheims oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Ferienheim dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Ferienheims ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Ferienheim ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Ferienheim berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Ferienheim bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Ferienheim ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
  7. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Ferienheims

  1. Ein Rücktritt des Kunden von mit dem Ferienheim geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ferienheims. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Ferienheims zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Ferienheim und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Ferienheims auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Ferienheim ausübt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Personen/ Zimmer/ Ferienhütten und Leistungen hat das Ferienheim die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Personen/ Zimmer/ Ferienhütten sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Ferienheim steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
  5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  6. Im Einzelnen gelten folgende Stornierungskosten für Einzelbuchungen:
      • a. Kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Anreise,
      • b. 50% des Vertragswertes unter 7 Tage vor Anreise.
      • c. Bei Nichtanreise werden 100% des Vertragswertes fällig.
  1. Bei Buchung und Bestätigung der Gruppenunterkunft gelten folgende Stornierungskosten. Es sind die Kosten für mindestens 20 Personen oder der bestätigten Auftragsleistungen fällig:
      • a. Kostenfreie Stornierung bis 3 Monate vor Anreise,
      • b. 40% des Vertragswertes bis 1 Monat vor Anreise,
      • c. 70% des Vertragswertes bis 14 Tage vor Anreise,
      • d. Bei Nichtanreise werden 100% des Vertragswertes fällig.

Die kostenfreie Stornierungsfrist gilt beiderseits für Gäste, Veranstalter und Ferienheim.
Prinzipiell können keine Stornogebühren verlangt werden, wenn für das Absagen der Reise offizielle Gründe vorliegen. Offizielle Gründe sind akute Reisewarnungen, Kriegsausbrüche, staatlich veranlasste Schließungen, Seuchen und Naturkatastrophen wie Erdbeben oder eines Hurrikans.

VI. Rücktritt des Ferienheims

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Ferienheim in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Personen/ Zimmer/ Ferienhütten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Ferienheims auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel IV Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Ferienheim gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Ferienheim unter Berücksichtigung von Schadensersatz ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Ferienheim berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
      • a. Höhere Gewalt oder andere vom Ferienheim nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
      • b. Personen/ Zimmer/ Ferienhütten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.         
      • c. Das Ferienheim begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienheimleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienheims in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ferienheims zuzurechnen ist.
      • d. Ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Ferienheims entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VII. Personen/ Zimmer/ Ferienhüttenbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Personen/ Zimmer/ Ferienhütten und Leistungen falls dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Personen/ Zimmer/ Ferienhütten und Leistungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Anreisen nach 19.00 Uhr bedürfen der vorherigen Absprache.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Personen/ Zimmer/ Ferienhütten und Zusatzleistungen dem Ferienheim spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Ferienheim aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/ Ferienhütte/ Zusatzleistungen für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Ferienheim kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VIII. Haftung des Ferienheims

  1. Das Ferienheim haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Ferienheim die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
    Pflichtverletzung des Ferienheims beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Ferienheims beruhen. Einer Pflichtverletzung des Ferienheims steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ferienheims auftreten, wird das Ferienheim bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Ferienheim dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmer-/ Ferienhüttenpreises, höchstens € 3.000. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Ferienheim Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Ferienheims gelten vorstehende Nummer 1 Satze 2 bis 4 entsprechend.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Ferienheimparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ferienheimgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Ferienheim nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gaste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Ferienheim übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Ferienheimaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Ferienheims.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Ferienheims. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Ferienheims.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienheimaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

X. Speicherung des Vertragstextes

  1. Das Ferienheim sendet dem Kunden eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene Adresse zu oder das Ferienheim sendet dem Kunden eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu den Zahlungsbedingungen.
  2. Datenschutz Das Ferienheim verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Die zum Zwecke der Bestellung von Leistungen angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden vom Ferienheim zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
  4. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die vom Ferienheim über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  5. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch das Ferienheim finden sich in der Datenschutzerklärung.

XI. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

  1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Ferienheims, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Vertragssprache ist deutsch.